Änderung bei der Juleica

Neues Juleica-Antragssystem & neue Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan

Neues Juleica-Antragssystem

Ehrenamt und Juleica gehören zusammen wie Pech und Schwefel. Die Jugendleiter*in-Card ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Eignungsnachweis, ihre Inhaber*innen zeichnen sich aus durch Engagement, fundierte Qualifikation und Motivation.
Darüber hinaus dient die Juleica der gesellschaftlichen Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Vor allem in der Jugendverbandsarbeit bilden Ehrenamt, Freiwilligkeit und Selbstbestimmung die Basis. Jugendverbände bieten jungen Menschen einen idealen Rahmen, um sich ehrenamtlich zu engagieren. Sie bieten Raum, um Ideen zu entwickeln, gemeinsam aktiv zu werden und Verantwortung zu übernehmen.
Die Ausnahmesituation der Corona-Pandemie stellt Ehrenamt und die Juleica vor Herausforderungen. Viele Aus- und Fortbildungen können nicht in Präsenz stattfinden, die Motivation neuer Freiwilliger nur über Online-Kanäle gestaltet sich schwierig. Gleichwohl werden weiterhin jährlich mehr als zwanzigtausend Jugendleiter*in-Cards ausgestellt. 

Im Jahr 2018 hat der Deutsche Bundesjugendring gemeinsam mit den Landesjugendringen und gefördert aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes die Weiterentwicklung der Juleica gestartet. Neben den bundesweiten Qualitätsstandards betrifft das vor allem das Antragssystem. 
Die Antragstellung zur Jugendleiter*in-Card (Juleica) wurde generalüberholt und aufpoliert. Ein aufgeräumtes, klares Design sorgt für Übersichtlichkeit und eine moderne Optik. Die Nutzung des Antragssystems ist intuitiver und einfacher als zuvor. Zudem ist das System im responsiven Design angelegt und für mobile Geräte optimiert. Die Nutzung ist nun also auch auf Smartphone und Tablet problemlos möglich.

Im Nutzerprofil können künftig nicht nur die persönlichen Daten angepasst werden. Neu ist etwa die Möglichkeit, die eigene Juleica als mobile Version anzeigen zu lassen oder gespeicherte Nachweise oder Zertifikate jederzeit verfügbar zu haben. Hier ein paar Beispiele für Neuerungen:

  • Anträge können zukünftig auch über mobile Endgeräte wie Smartphone oder Tablet gestellt werden.
  • Einem Juleica-Antrag können digitale Dokumente (wie z.B. das PDF einer Erste-Hilfe-Bescheinigung) beigefügt werden.
  • Für das Foto kann künftig auch einfach die Kamerafunktion genutzt werden.
  • Eine App ermöglicht die Verwaltung der eigenen Daten und Dokumente.
  • Neben der gedruckten Juleica, die es weiterhin geben wird, stellt die App auch eine digitale Juleica bereit.

Erreichbar ist das neue System über www.juleica-antrag.de.

Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan 2022

Zum 01.01.2022 ist eine neue Verwaltungsvorschrift zum Landesjugendplan in Kraft getreten. Über die Verwaltungsvorschrift werden die Rahmenbedingungen der Förderung formuliert. Es wird einige Neuerungen geben, die sich ggf.  auf die Formulare auswirken. Deshalb ist der Landesjugendring im engen Austausch mit dem Sozialministerium, hier möglichst schnell Klarheit zu bekommen. Alle aktuellen Infos findet ihr auf der Homepage des Jugendarbeitsnetz: https://jugendarbeitsnetz.de/landesjugendplan