Zuschüsse über den Stadtjugendring

Reutlingen

Was/Wer wird bezuschusst?

Bezuschusst werden Jugendgruppen in Reutlingen. Die Bezuschussten müssen als freier Träger der Jugendhilfe oder Träger außerschulischer Jugendarbeit anerkannt sein. Abrechnen können nicht nur Mitglieder des Stadtjugendrings sondern auch andere Gruppierungen.

Bedingungen

Lehrgänge für JugendgruppenleiterInnen:

  • Mindestalter 14 Jahre
  •  Es können weniger oder mehr als 5 Stunden pro Tag abgerechnet werden
  •  Auch Jugendleiterausbildungsteile in anderen Formaten können abgerechnet werden
  • Genauso dürfen nur Jugendleiter_innen abgerechnet werden, die eigene Mitarbeiter_innen sind (oder zu diesem Zweck ausgebildet werden). Haben Mitarbeiter_innen einen entfernten Wohnsitz, hilft eine Erklärung oder ausdrückliche Feststellung, warum /dass es sich tatsächlich um Mitarbeiter_innen handelt.

Jugendgruppenzuschuss

  • Gruppe mit mind. 5 Personen
  • Mind. 2 Stunden pro Monat treffen
  •  Gruppen die sich mehr als 6h / Monat treffen, werden nur als eine (1,0) Gruppe gewertet.

Antragsfristen

  • Als Zuschuss vor der Veranstaltung oder Beantragung nach der Veranstaltung spätestens jedoch bis zum 10.01 des Folgejahres

Verwendungsnachweis

Lehrgänge JugendgruppenleiterInnen

  • Kompletter Verwendungsnachweis des SJR oder Kopie des Formular des Landesjugendplan und „des tatsächlich durchgeführten Prorgramms mit Zeitangaben“
  • Teilnehmerliste mit Namen

Jugendgruppenzuschuss

  • Formular des SJR

Link zu den Formularen:

http://sjr-rt.de/service/jugendgruppenzuschuss-abrechnung/

Link zur Arbeitshilfe des Stadtjugendrings:

http://sjr-rt.de/wp-content/uploads/2017/10/Arbeitshilfe_Jugendgruppenzuschuss_V2017.pdf