Zuschüsse aus dem Landesjugendplan

Baden-Württemberg

Grundsätzlich gilt:

  • die Zuschüsse laufen über Oase bw
  • alle Infos gibt es auf der Homepage www.jugendarbeitsnetz.de unter der Rubrik „Geld“.
    Unter https://jugendarbeitsnetz.de/geld  ist ein FAQ zum Landesjugendplan zu finden.
  • Bei Frage und für Infos einfach im Juref 07121/490 490 49 55 melden, oder bei Sabine Scheller (Ansprechpartnerin in Wernau), Tel. 07153/3001-138
  • Sind mehr als 50% der Teilnehmenden außerhalb Baden-Württembergs wohnhaft, so sind nur die Teilnehmenden aus Baden-Württemberg zuschussfähig
  • Teilnehmer*innen müssen im Förderjahr mind. 6 Jahre alt werden und dürfen max. 27 Jahre alt sein.
  • Es müssen vorab keine Anträge gestellt werden. Ausnahme: für "Projekte mit Bildungscharakter" ist auch zukünftig die Antragstellung erforderlich! Antragsfrist dafür ist der 15. März eines Jahres.
  • Die Verwendungsnachweise müssen in Oase und an das Bischöfliche Jugendamt bis spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden.
    Bischöfliches Jugendamt/ BDKJ-Diözesanstelle
    -Landesjugendplan-
    Postfach 1229
    73242 Wernau
  • Verwendungsnachweise spätestens 5 Wochen nach der durchgeführten Maßnahme nach Wernau schicken
    Bischöfliches Jugendamt/BDKJ-Diözesanstelle
    -Landesjugendplan-
    Postfach 1229

    73242 Wernau