Bei Frage und für Infos einfach im Juref 07121/490 490 49 55 melden, oder bei Sabine Scheller (Ansprechpartnerin in Wernau), Tel. 07153/3001-138
Sind mehr als 50% der Teilnehmenden außerhalb Baden-Württembergs wohnhaft, so sind nur die Teilnehmenden aus Baden-Württemberg zuschussfähig
Teilnehmer*innen müssen im Förderjahr mind. 6 Jahre alt werden und dürfen max. 27 Jahre alt sein.
Es müssen vorab keine Anträge gestellt werden. Ausnahme: für "Projekte mit Bildungscharakter" ist auch zukünftig die Antragstellung erforderlich! Antragsfrist dafür ist der 15. März eines Jahres.
Die Verwendungsnachweise müssen in Oase und an das Bischöfliche Jugendamt bis spätestens 5 Wochen nach der Veranstaltung eingereicht werden. Bischöfliches Jugendamt/ BDKJ-Diözesanstelle -Landesjugendplan- Postfach 1229 73242 Wernau
Verwendungsnachweise spätestens 5 Wochen nach der durchgeführten Maßnahme nach Wernau schicken Bischöfliches Jugendamt/BDKJ-Diözesanstelle -Landesjugendplan- Postfach 1229 73242 Wernau