Wie beantrage ich eine juleica, nachdem ich eine entsprechende Ausbildung absolviert habe?
Beantragen deiner Juleica direkt beim
Juref Reutlingen-Zwiefalten: https://neu.juleica-antrag.de/application?t=T105723
DPSG Mitglieder (Träger DPSG Rost auswählen und den Bezirk): https://juleica-antrag.de/application
Juref Rottenburg: https://juleica-antrag.de/application?t=T105725
KjG Mitglieder Dekanat Rottenburg: https://juleica-antrag.de/application?t=T107622
Ohne Träger: https://juleica-antrag.de/application
Zugriff auf deine digitale Juleica: https://neu.juleica-antrag.de/
Sobald dein Antrag abgeschickt ist, wird er von dem zuständigen Jugendreferat geprüft und dann an die Druckerei weiter gegeben. So erhälst du nach ca. 3 Wochen deine eigene juleica
Weitere Infos u.a. eine Datenbank mit über 2500 Vergünstigungen über:
www.juleica.de
Ausnahmeregelung bis 2024
Die wichtigsten Kriterien, um die Übergangsregel in Anspruch zu nehmen
Vom Grundsatz, dass eine Juleica nur dann ausgestellt werden kann, wenn die Grundausbildung zeitnah erfolgreich absolviert wurde, kann in begründeten Einzelfällen für den Zeitraum bis 31. Dezember 2024 abgewichen werden.
In den Genuss eines erleichterten Zugangs zu einer Juleica kann in 2024 noch kommen, wer folgendes nachweisen kann:
- irgendwann eine Juleica-Grundausbildung (muss nicht alle Inhalte umfassen)
- Präventionsschulung (Kindeswohlschulung)
- in den letzten drei Jahren an einer Wiederauffrischungsschulung teilgenommen hat (Acht Zeitstunden, wobei die Präventionsschulung Teil der Wiederauffrischungsschulung sein kann, auch inhaltliche Vorbereitungen, Themen in euren Leiterrunden können hier anerkannt werden )
- längstens zwei Jahre alten Erste-Hilfe-Kurs
Wie auch 2023 schon liegt die Beurteilung, ob ein*e Ehrenamtliche*r für die Übergangsregel in qualifiziert, bei den ausstellenden Verbänden.
Die Ausnahmeregelung wurde getroffen, da aufgrund der neuen Regelungen im Landesjugendplan Betreuer*innen eine Juleica oder vergleichbare Ausbildung* vorweisen müssen, um weiterhin Zuschüsse zu erhalten*.
*Ab 01.01.2026 gilt für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dass Betreuer*innen „für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind“ (2.1.3.1). Am einfachsten könnt ihr das durch die Juleica-Nummer der betreffenden Personen nachweisen. Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls.
Alle Infos zur Juleica und den Link zur Beantragung findest du auch auf unserer Homepage
reutlingen.bdkj.info/nuetzliches/juleica