Was / wer wird bezuschusst?
Exerzitien, Besinnungstage, religiöse Bildungsveranstaltungen, Glaubensseminare, Wallfahrten, Tage der Besinnung und Orientierung für SchülerInnen
Bedingungen
- Mindestzahl der TeilnehmerInnen: 5 Pers.
- TeilnehmerInnen aus der Diözese
- Altersgrenze: 10 - 27 Jahren
- Pro 5 Teilnehmer ein Leiter/Betreuer
- Max. vier Fördertage
- Pro Tag mind. 5 Zeitstunden religiöse Thematik (Nachweis); pro halbe Tag mind. 2,5 Zeitstunden
-> 2019: 4,50 Euro pro Tag und Teilnehmer
Verwendungsnachweis
- Spätestens 6 Wochen nach Durchführung der Maßnahme einreichen
- Verwendungsnachweis mit Kostenaufstellung
- Durchgeführtes Programm (Thema, Ziele, Inhalte und Methoden + Zeitangaben)
- Teilnehmer/innenliste
- Belege
Weitere Richtlinien, Infos, Formulare gibt es hier:
BDKJ Rottenburg-Stuttgart
Postfach 1249
73242 Wernau
Sabine Scheller, Sachbearbeiterin Zuschüsse, Fon 07153 3001 -138
Oder als Download unter www.bdkj.info/service/zuschuesse