Juleica

Die JugendleiterInenen-Card (Juleica) ist der Ausweis, der einer GruppenleiterIn ausgestellt werden kann. Hierfür muss eine qualifizierte Ausbildung nachgewiesen werden.

Diese muss folgendes umfassen:

  • 40 Schulungseinheiten à 45 Minuten (30 Zeitstunden)
  • einen Erste-Hilfe-Kurs. Dieser  Kurs ist von einem lizenzierten Träger durchzuführen. Als Standard werden die »Lebensrettende Sofortmaßnahmen« gem. § 19 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) angesehen (sechs Zeitstunden)
  • Teilnahme an einer Präventionsschulung

Für die Verlängerung (Neu-Ausstellung) der Juleica ist nach drei Jahren die Teilnahme an einer oder mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von insgesamt acht Zeitstunden nachzuweisen.

Im Dekanat Reutlingen-Zwiefalten werden die Voraussetzungen u.a. durch den erfolgreichen Besuch des KjG-Kurspaketes erfüllt. Das jährlich stattfindende KjG-Kurspacket beinhaltet u.a. folgende Inhalte: Recht und Aufsichtspflicht, 1.Hilfe, Schutzaufauftrag Kindeswohl, Verhalten/Probleme/Umgang mit Kindern und Jugendlichen, Spiritualität.

Die genauen Termine sind auf der Startseite der Homepage unter Termine zu finden. 

Vorteile der Juleica:
Durch die juleica kannst Du in ganz Baden-Württemberg viele Vergünstigungen bekommen. So gibt es zum Beispiel eine Woche, in der alle juleica-Besitzer kostenlos den Europapark besuchen können. Außerdem benötigt deine Gemeinde /Gruppe Jugendleiter*innen mit Juleica Karten für die Abrechnung von Zuschüssen.

Wie beantrage ich eine juleica, nachdem ich eine entsprechende Ausbildung absolviert habe?

Beantragen deiner Juleica direkt beim

Juref Reutlingen-Zwiefalten: https://neu.juleica-antrag.de/application?t=T105723
DPSG Mitglieder (Träger DPSG Rost auswählen und den Bezirk): https://juleica-antrag.de/application
Juref Rottenburg: https://juleica-antrag.de/application?t=T105725
KjG Mitglieder Dekanat Rottenburg: https://juleica-antrag.de/application?t=T107622
Ohne Träger: https://juleica-antrag.de/application

Zugriff auf deine digitale Juleica: https://neu.juleica-antrag.de/

Sobald dein Antrag abgeschickt ist, wird er von dem zuständigen Jugendreferat geprüft und dann an die Druckerei weiter gegeben. So erhälst du nach ca. 3 Wochen deine eigene juleica
Weitere Infos u.a. eine Datenbank mit über 2500 Vergünstigungen über:
www.juleica.de

Verlängerung Juleica (alle 3 Jahre)

Das benötigst du für die Auffrischung:

  • Auffrischungsschulung (in den letzten drei Jahren Teilnahme an einer Wiederauffrischungsschulung  (Acht Zeitstunden, wobei die Präventionsschulung Teil der Wiederauffrischungsschulung sein kann)
    • Lückenfüller - jährlich stattfindender Auffrischungstag des SJR Reutlingen (Termin erhältst du über Anfrage)
    • Juleica Auffrischen online: 
      Hier gibt es eine Empfehlung der DPSG an welcher wir uns auch orientieren. 
      Wir haben für euch eine Übersicht von Online-Kursen aus dem Angebot desStudienzentrum für evangelische Jugendarbeit in Josefstal e.V. zusammengestellt, die sich für die Juleica-Auffrischung eignen. Die Kurse sind kostenlos abrufbar und man bekommt bei Abschluss ein Zertifikat, das man für den Juleica-Antrag nutzen kann (dafür muss man sich anmelden und seinen Namen im Profil eintragen). Das Angebot umfasst zahlreiche Themen der Jugendarbeit, in denen ihr euch fortbilden könnt.
      Welche Module wir euch empfehlen können und von welchen wir eher abraten, haben wir in dieser Übersicht für euch zusammengefasst:file:///C:/Users/rentschler/Downloads/Julica-online.pdf
  • einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als zwei Jahre als sein sollte. Hierfür kann dir deine Kirchengemeinde ein Formular ausfüllen, welches du vor Ort beim Erste Hilfe Kurs abgeben kannst. Beim Ausfüllen des Formulars müsst ihr die VBG Nummer angeben. Diese könnt ihr bei uns im Juref erfragen.  Abgerechnet werden können Betriebsersthelferkurse und Erstehilfekurse für Betreuungseinrichtungen von folgenden Anbietern:https://www.bg-qseh.de/
  • Präventionsschulung (für die Juleica ist es egal, wie alt sie ist. Nach Bischöflichem Gesetz sollte sie aber nicht älter als 5 Jahre sein. Wir bietenregelmäßig Schulungen an.

 

*Ab 01.01.2026 gilt für Zuschüsse aus dem Landesjugendplan, dass Betreuer*innen „für ihren Einsatz mindestens im Umfang einer Juleica-Ausbildung oder einer vergleichbaren Ausbildung qualifiziert sind“ (2.1.3.1). Am einfachsten könnt ihr das durch die Juleica-Nummer der betreffenden Personen nachweisen. Berufsausbildungen und Studienabschlüsse mit pädagogischer Ausrichtung erfüllen die Voraussetzungen ebenfalls.

Alle Infos zur Juleica und den Link zur Beantragung findest du auch auf unserer Homepage

reutlingen.bdkj.info/nuetzliches/juleica