Zuschüsse aus dem kirchlichen Jugendplan

Diözese Rottenburg-Stuttgart

Was / wer wird bezuschusst?

Exerzitien, Besinnungstage, religiöse Bildungsveranstaltungen, Glaubensseminare, Wallfahrten, Tage der Besinnung und Orientierung für SchülerInnen

Bedingungen

  • Mindestzahl der TeilnehmerInnen: 7 Pers.
  • TeilnehmerInnen aus der Diözese
  • Altersgrenze: 10 - 27 Jahren
  • Pro 7 Teilnehmer ein Leiter/Betreuer
  • Max.  vier Fördertage
  • Pro Tag mind. 5 Zeitstunden religiöse Thematik (Nachweis); pro halbe Tag mind. 2,5 Zeitstunden
    -> 2019: 4,50 Euro pro Tag und Teilnehmer

Antragsfristen

  • 20. Januar jeden Jahres

Verwendungsnachweis

  • Spätestens 6 Wochen nach Durchführung der Maßnahme einreichen
  • Verwendungsnachweis mit Kostenaufstellung
  • Durchgeführtes Programm (Thema, Ziele, Inhalte und Methoden + Zeitangaben)
  • Teilnehmer/innenliste
  • Belege

Weitere Richtlinien, Infos, Formulare gibt es hier:

BDKJ Rottenburg-Stuttgart 
Postfach 1249
73242 Wernau
Sabine Scheller, Sachbearbeiterin Zuschüsse, Fon 07153 3001 -138

Oder als Download unter www.bdkj.info/service/zuschuesse